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   VG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 K 6814/02   

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https://dejure.org/2005,31077
VG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 K 6814/02 (https://dejure.org/2005,31077)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2005 - 15 K 6814/02 (https://dejure.org/2005,31077)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - 15 K 6814/02 (https://dejure.org/2005,31077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs eines Subventionsbescheids gegenüber einer insolventen Firma; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Untätigkeitsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen des Widerrufs einer Förderentscheidung unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 K 6814/02
    Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung sind bei der Aufhebung von Subventionsentscheidungen nach den §§ 48, 49 VwVfG NRW stets lenkend in die zu treffende Ermessensentscheidung einzustellen und überwiegen in der Regel das Interesse des Begünstigten am Behalt von Zuwendungen, die nicht entsprechend ihrem Zweck verwandt worden sind, weil das öffentliche Haushaltsrecht den Verzicht auf die Rückforderung solcher Subventionen verbietet, vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26. Juni 2002, 8 C 30.01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2003, 221 (223) und Urteil vom 16. Juni 1997, 3 C 22/96, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1998, 223 (2234), Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. Januar 2004, 4 A 2369/02, juris-Nr: MWRE204012001, und Urteil vom 13. Juni 2002, 12 A 693/99, juris-Nr.: MWRE202011145.
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 K 6814/02
    Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung sind bei der Aufhebung von Subventionsentscheidungen nach den §§ 48, 49 VwVfG NRW stets lenkend in die zu treffende Ermessensentscheidung einzustellen und überwiegen in der Regel das Interesse des Begünstigten am Behalt von Zuwendungen, die nicht entsprechend ihrem Zweck verwandt worden sind, weil das öffentliche Haushaltsrecht den Verzicht auf die Rückforderung solcher Subventionen verbietet, vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26. Juni 2002, 8 C 30.01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2003, 221 (223) und Urteil vom 16. Juni 1997, 3 C 22/96, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1998, 223 (2234), Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. Januar 2004, 4 A 2369/02, juris-Nr: MWRE204012001, und Urteil vom 13. Juni 2002, 12 A 693/99, juris-Nr.: MWRE202011145.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 693/99

    Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Arbeitslosenzentren und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 K 6814/02
    Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung sind bei der Aufhebung von Subventionsentscheidungen nach den §§ 48, 49 VwVfG NRW stets lenkend in die zu treffende Ermessensentscheidung einzustellen und überwiegen in der Regel das Interesse des Begünstigten am Behalt von Zuwendungen, die nicht entsprechend ihrem Zweck verwandt worden sind, weil das öffentliche Haushaltsrecht den Verzicht auf die Rückforderung solcher Subventionen verbietet, vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26. Juni 2002, 8 C 30.01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2003, 221 (223) und Urteil vom 16. Juni 1997, 3 C 22/96, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1998, 223 (2234), Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. Januar 2004, 4 A 2369/02, juris-Nr: MWRE204012001, und Urteil vom 13. Juni 2002, 12 A 693/99, juris-Nr.: MWRE202011145.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2004 - 4 A 2369/02

    Rückforderung einer Subvention ; Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 K 6814/02
    Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung sind bei der Aufhebung von Subventionsentscheidungen nach den §§ 48, 49 VwVfG NRW stets lenkend in die zu treffende Ermessensentscheidung einzustellen und überwiegen in der Regel das Interesse des Begünstigten am Behalt von Zuwendungen, die nicht entsprechend ihrem Zweck verwandt worden sind, weil das öffentliche Haushaltsrecht den Verzicht auf die Rückforderung solcher Subventionen verbietet, vgl. hierzu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26. Juni 2002, 8 C 30.01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2003, 221 (223) und Urteil vom 16. Juni 1997, 3 C 22/96, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1998, 223 (2234), Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. Januar 2004, 4 A 2369/02, juris-Nr: MWRE204012001, und Urteil vom 13. Juni 2002, 12 A 693/99, juris-Nr.: MWRE202011145.
  • VG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 K 6813/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer bewilligten Subvention

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 K 6814/02
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 15 K 6813/02 Bezug genommen sowie die dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die dort als Beiakten angelegten Anlagen zu den Schriftsätzen des Klägers.
  • VG Düsseldorf, 18.05.2005 - 15 K 6813/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs einer bewilligten Subvention

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 15 K 6814/02 Bezug genommen sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die als Beiakten angelegten Anlagen zu den Schriftsätzen des Klägers.
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